Wir nehmen den Partnerschaftsbonus, und zwar alle vier Monate. Die Entscheidung war für uns leicht, weil wir sowieso beide in Teilzeit arbeiten werden. Gerechnet habe ich vorher trotzdem. Bis zu vier Monate extra ElterngeldPlus für jeden von uns klingt erstmal nach geschenktem Geld. Dann liest man die Bedingungen, und plötzlich ist es gar nicht mehr so eindeutig. Hier zeige ich dir, wie der Bonus funktioniert, was bei einem normalen Paar rauskommt und wann ich ihn nicht nehmen würde.
Der Bonus baut komplett auf ElterngeldPlus auf. Falls du noch nicht genau weißt, wie das berechnet wird, lies vorher kurz meinen Artikel zu ElterngeldPlus und Basiselterngeld.
Was der Partnerschaftsbonus ist
Der Partnerschaftsbonus sind zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Jeder Elternteil bekommt zwei, drei oder vier davon obendrauf, zusätzlich zu den normalen Elterngeld-Monaten. Die Gegenleistung: Ihr arbeitet in dieser Zeit beide gleichzeitig in Teilzeit. Die Idee dahinter ist, dass ihr euch Job und Kind teilt und nicht einer komplett zu Hause bleibt.
Die Bedingungen
- Ihr arbeitet beide gleichzeitig im Schnitt 24 bis 32 Stunden pro Woche. Maßgeblich ist der Durchschnitt im jeweiligen Lebensmonat des Kindes, nicht jede einzelne Woche.
- Ihr nehmt die Bonusmonate parallel, also in denselben Lebensmonaten.
- Es sind mindestens zwei und höchstens vier Monate, direkt hintereinander.
- Spätestens am Ende des 32. Lebensmonats ist Schluss. Ab dem 15. Lebensmonat darf zwischen den Elterngeld-Monaten keine Lücke entstehen, sonst verfällt der Rest.
An der Stundengrenze scheitert es bei den meisten. 24 Stunden sind drei volle Tage, 32 Stunden vier. Wer angestellt ist, braucht dafür Teilzeit beim Arbeitgeber. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gibt es während der Elternzeit einen Anspruch darauf, der Arbeitgeber kann aber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. In kleineren Betrieben gibt es gar keinen Anspruch.
Überstunden zählen übrigens mit. Wer regelmäßig länger bleibt, rutscht schnell über die 32.
Wie viel Geld dabei rauskommt
Jeder Bonusmonat ist ein ElterngeldPlus-Monat. Weil ihr in der Zeit arbeitet, wird euer Einkommen angerechnet. Die Elterngeldstelle nimmt die Differenz zwischen deinem Netto vor der Geburt und deinem Netto in Teilzeit. Davon bekommst du 65 Prozent, bei kleinerem Einkommen etwas mehr. Gedeckelt ist das bei der Hälfte des Basiselterngelds, das du ohne Einkommen bekommen würdest.
Mindestens gibt es 150 Euro pro Monat, höchstens 900 Euro. Und zwar für jeden von euch einzeln.
Ein Rechenbeispiel
Ich rechne das an einem Beispielpaar mit runden Zahlen durch. Beide arbeiten vor der Geburt Vollzeit mit 40 Stunden.
| Elternteil A | Elternteil B | |
|---|---|---|
| Netto vor der Geburt | 2.400 € | 1.800 € |
| Stunden im Bonus | 28 | 30 |
| Netto in Teilzeit (ca.) | 1.680 € | 1.350 € |
| Differenz | 720 € | 450 € |
| 65 Prozent davon | 468 € | 292,50 € |
| Obergrenze (halbes Basiselterngeld) | 780 € | 585 € |
| Bonus pro Monat | 468 € | 292,50 € |
| Bei 4 Monaten | 1.872 € | 1.170 € |
Zusammen sind das 3.042 Euro. Das ist vereinfacht gerechnet, die Elterngeldstelle ermittelt das Netto mit Pauschalen. Die Größenordnung passt aber.
Wann er sich lohnt und wann nicht
Die eigentliche Frage ist nicht, ob 3.000 Euro viel Geld sind. Die Frage ist, was ihr ohne den Bonus gemacht hättet.
Er lohnt sich klar, wenn ihr sowieso beide in Teilzeit zurück in den Job wolltet und eure Stunden ohnehin zwischen 24 und 32 liegen. Dann bekommt ihr Geld, ohne irgendwas an euren Plänen zu ändern. Genau so ist es bei uns.
Knapper wird es, wenn einer von euch sonst Vollzeit arbeiten würde. Elternteil A aus dem Beispiel verliert durch die Teilzeit 720 Euro netto im Monat und bekommt 468 Euro Bonus. Unterm Strich fehlen 252 Euro. Dafür hat A zwölf Stunden pro Woche mehr Zeit fürs Kind. Ob euch das die 252 Euro wert ist, müsst ihr selbst entscheiden. Finanziell ist es ein Minus.
Gar nicht passt der Bonus, wenn einer von euch unter 24 Stunden arbeiten will, zum Beispiel 20 Stunden als sanften Wiedereinstieg. Dann müsstet ihr eure Pläne nach dem Bonus ausrichten, und das halte ich selten für eine gute Idee. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber keine Teilzeit in dieser Spanne mitmacht.
Anstellung und Selbstständigkeit zusammen
Ich werde meine Stunden wahrscheinlich aus zwei Teilen zusammensetzen: einem Teil in meiner Anstellung und einem Teil in meiner Selbstständigkeit. Ich war mir erst nicht sicher, ob das überhaupt zählt. Es zählt. Für den Korridor von 24 bis 32 Stunden wird alles zusammengerechnet, was du im Lebensmonat arbeitest, also Anstellung, Nebenjob und selbstständige Tätigkeit. Entscheidend ist nur die Summe.
Zwei Dinge musst du dabei beachten. Für die Selbstständigkeit während der Elternzeit brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen in Textform ablehnen, und nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Mehr dazu steht in meinem Artikel Selbstständig in der Elternzeit: Was wirklich erlaubt ist.
Außerdem gibt es für die selbstständigen Stunden keinen Arbeitgeber, der sie bestätigt. Du gibst sie selbst an und erklärst kurz, warum sie plausibel sind. Das klingt locker, ist es aber nicht ganz. Deine Rechnungen und das, was du im Monat tatsächlich machst, sollten zu den Stunden passen, die du angibst. Das gilt genauso, wenn du komplett selbstständig bist.
Dazu kommt das Topfprinzip. Bonusmonate sind ElterngeldPlus-Monate, dein Gewinn daraus landet im Plus-Topf und wird dort mit deinen anderen Plus-Monaten gemittelt. Ein starker Bonusmonat kann also dein ElterngeldPlus in anderen Monaten drücken. Wie das genau funktioniert, habe ich im Artikel zum Zuflussprinzip erklärt. Wie ich meine Monate dafür einteile, steht im Artikel zu meinem Ampelsystem.
Das größte Risiko: einer reißt die Stunden
Diesen Punkt finde ich am wichtigsten. Liegt einer von euch in einem Bonusmonat im Schnitt unter 24 oder über 32 Stunden, zahlt ihr den Bonus für diesen Monat beide zurück. Nicht nur der, der die Grenze gerissen hat. Die anderen Monate bleiben bestehen, solange mindestens zwei Monate gepasst haben.
Nach dem Bezug prüft die Elterngeldstelle die Stunden nach. Bei Angestellten bestätigt das der Arbeitgeber. Bist du krank, wird in der Regel deine vereinbarte Arbeitszeit angesetzt, das ist also kein Problem. Heikler ist alles, was du selbst in der Hand hast: Überstunden nach oben, ein ruhiger Monat in der Selbstständigkeit nach unten.
Genau auf 24 Stunden zu planen ist erlaubt, lässt aber keinen Spielraum. Wer seine Stunden aus Job und Selbstständigkeit zusammensetzt, muss hier besonders aufpassen. Ein ruhiger Monat im eigenen Business reicht, und der Bonus für diesen Monat ist für euch beide weg. Wenn du die Wahl hast, plane lieber mit ein oder zwei Stunden Puffer, nach oben wie nach unten.
Mein Tipp
Rechnet den Bonus nicht isoliert, sondern zusammen mit eurem ganzen Elterngeld-Plan. Legt erst fest, wer wann Basiselterngeld und wer wann ElterngeldPlus nimmt. Dann schaut, wo die Bonusmonate reinpassen, ohne dass eine Lücke entsteht. Und klärt die Teilzeit mit dem Arbeitgeber, bevor ihr den Antrag stellt, nicht danach.
Für genau diese Planung habe ich den Elterngeld-Planer für Angestellte gebaut. Ihr tragt eure Monate für beide ein, der Planer prüft die Bedingungen für den Partnerschaftsbonus und zeigt euch Fehler, bevor sie im Antrag landen. Mit dem Code ELTERNGELD33 bekommst du 33 Prozent Rabatt.
Keine verbindliche Rechts- oder Steuerberatung. Bei individuellen Fragen wende dich an deine Elterngeldstelle oder deinen Steuerberater.
Häufige Fragen
Können wir den Bonus auch nur für zwei Monate nehmen?
Ja. Zwei, drei oder vier Monate sind möglich, sie müssen nur direkt hintereinander liegen.
Müssen wir beide gleich viele Stunden arbeiten?
Nein. Jeder von euch muss nur für sich zwischen 24 und 32 Stunden liegen. Einer kann 25 arbeiten, der andere 32.
Können wir den Bonus auch nach dem ersten Geburtstag nehmen?
Ja, bis zum Ende des 32. Lebensmonats. Ab dem 15. Lebensmonat muss der Elterngeld-Bezug aber ohne Unterbrechung laufen, sonst verfallen die restlichen Monate.
Gibt es den Bonus auch für Alleinerziehende?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Dann reicht es, wenn du allein 24 bis 32 Stunden arbeitest.
Zählen Überstunden mit?
Ja. Es kommt auf die Stunden an, die du tatsächlich arbeitest, nicht nur auf die im Vertrag.
Zählen Anstellung und Selbstständigkeit zusammen?
Ja. Alle Tätigkeiten im Lebensmonat werden addiert. 20 Stunden im Job plus 6 Stunden selbstständig ergeben 26 Stunden und reichen damit für den Bonus.
Was, wenn ich im Bonusmonat krank werde?
Dann wird in der Regel deine vereinbarte Arbeitszeit angesetzt. Eine Krankheit ist nicht dasselbe wie freiwillig weniger arbeiten.
Quellen (Recherche 28.09.2026):
- § 4b BEEG: Partnerschaftsbonus
- § 4 Abs. 1 BEEG: Bezugsdauer, lückenloser Bezug ab dem 15. Lebensmonat
- § 4a BEEG: Berechnung von ElterngeldPlus
- § 2 Abs. 4 BEEG: Mindestbetrag
- § 4c BEEG: Alleiniger Bezug durch einen Elternteil
- § 15 Abs. 4 BEEG: Selbstständige Tätigkeit während der Elternzeit, Zustimmung des Arbeitgebers
- § 15 Abs. 7 BEEG: Teilzeit während der Elternzeit
- Familienportal des Bundes: Was ist der Partnerschaftsbonus?
- Familienportal des Bundes: Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?
- Familienportal des Bundes: Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?
- Elterngeld Zentrum: Partnerschaftsbonus Ratgeber
- elterngeld.net: Partnerschaftsbonus für Selbstständige
- elterngeld.net: 24 bis 32 Wochenstunden im Partnerschaftsbonus (mehrere Tätigkeiten)
- elterngeld.net: Partnerschaftsbonus und Arbeitszeit (Krankheit)
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- Das Zuflussprinzip beim Elterngeld
- Selbstständig in der Elternzeit: Was wirklich erlaubt ist
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