Als ich MumOrganized neben meiner Elternzeit aufgebaut habe, war mir eine Sache lange nicht klar. Elternzeit ist eigentlich ein Recht für Angestellte, nicht für Selbstständige. Ich hatte das erst für eine Formalität gehalten. War es nicht.
Wenn du wie ich angestellt bist und daneben ein eigenes Business führst, oder wenn du komplett selbstständig bist und trotzdem Elterngeld beziehst, gelten unterschiedliche Regeln. Hier ist, was ich mir mühsam zusammengesucht habe, damit du es nicht auch tun musst.
Elternzeit ist ein Arbeitnehmer-Recht, kein Selbstständigen-Recht
Im Gesetz steht es ziemlich eindeutig. § 15 Absatz 1 BEEG beginnt mit den Worten „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit“. Nicht Selbstständige. Meine Elternzeit ist ein Recht gegenüber meinem Arbeitgeber, nicht gegenüber meinem eigenen Business.
Wer komplett selbstständig ist und keinen Arbeitgeber hat, hat also streng genommen gar keine „Elternzeit“ im rechtlichen Sinn. Was bleibt, ist der Anspruch auf Elterngeld, wenn man weniger arbeitet. Man kann sein Business einfach reduzieren oder pausieren, muss aber niemanden um Erlaubnis fragen, weil es formal keine Elternzeit gibt, von der man sich freistellen lassen müsste. Der Unterschied klingt kleinlich, ist aber wichtig: Ohne Arbeitgeber gibt es auch keinen Kündigungsschutz und kein Rückkehrrecht auf einen Arbeitsplatz. Die einzige Absicherung ist das Elterngeld selbst.
Warum ich meinem Arbeitgeber trotzdem Bescheid geben musste
Bei mir liegt der Fall anders, weil ich einen Arbeitgeber habe. Wer während der Elternzeit eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt oder fortführt, braucht dafür die Zustimmung des Arbeitgebers, von dem die Elternzeit genommen wird. Das gilt genauso wie bei einer neuen Anstellung nebenbei.
Der Arbeitgeber hat vier Wochen Zeit, um zu widersprechen, und darf das nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Ein pauschales Nein reicht nicht. In der Praxis heißt das für dich: Wenn du dein Business offiziell anmeldest, informierst du deinen Arbeitgeber, wartest die vier Wochen ab, und danach bist du auf der sicheren Seite. Ich würde das schriftlich machen, allein schon für die eigenen Unterlagen.
Die 32-Stunden-Grenze zählt anders, als man denkt
Egal ob mit oder ohne Arbeitgeber: Wer während des Elterngeldbezugs arbeitet, darf im Schnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Die Grenze gilt für Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus gleichermaßen, seit einer Gesetzesänderung 2021 für alle ab September geborenen Kinder.
Entscheidend ist der Durchschnitt über den jeweiligen Lebensmonat des Kindes, nicht die einzelne Woche. Eine Woche mit 38 Stunden gleicht sich also aus, wenn eine andere Woche im selben Monat entsprechend leichter ausfällt. Was viele unterschätzen: Es zählt nicht nur die Kundenarbeit, sondern auch Buchhaltung, Rechnungen schreiben, E-Mails beantworten, alles. Ich führe seitdem eine simple Excel-Tabelle mit meinen Stunden, weil man das als Selbstständige selbst nachweisen muss. Bei Angestellten übernimmt das der Arbeitgeber, bei uns nicht.
Wer die Grenze in einem Monat reißt, verliert das Elterngeld für diesen Monat komplett. Nicht anteilig, sondern ganz.
Was mit dem Einkommen passiert, habe ich schon einmal erklärt
Wie sich dein Einkommen während der Elterngeld-Monate konkret auf die Zahlung auswirkt, das sogenannte Zuflussprinzip, habe ich in einem eigenen Artikel durchgerechnet. Das will ich hier nicht wiederholen. Kurz zusammengefasst: Es zählt, wann das Geld tatsächlich bei dir ankommt, nicht wann du die Leistung erbracht hast. Für den kompletten Mechanismus mit Rechenbeispiel lohnt sich der andere Artikel.
Mutterschutz gilt für mein Business nicht
Das hat mich anfangs überrascht. Mutterschutz ist ausschließlich an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt. Meine sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt mit Beschäftigungsverbot gelten für meine Anstellung, nicht für mein eigenes Business. Für mein eigenes Business gibt es kein gesetzliches Beschäftigungsverbot und keinen automatischen Verdienstausgleich. Ich hätte theoretisch direkt nach der Geburt weiterarbeiten dürfen, rechtlich gesehen.
Das ist einer der Punkte, bei denen sich Selbstständigkeit und Anstellung am stärksten unterscheiden. Wer komplett selbstständig ist, hat diesen Schutz für keinen Teil seines Einkommens, außer man sichert sich privat über die Krankenkasse ab (Mutterschaftsgeld gibt es nur mit Anspruch auf Krankengeld oder über die Künstlersozialkasse).
Das Business läuft im Hintergrund einfach weiter
Ein Punkt, der mich am meisten irritiert hat: Nichts an der Selbstständigkeit pausiert automatisch. Gewerbeanmeldung oder Finanzamt-Anmeldung bleiben aktiv, die Steuererklärung ist weiter fällig, bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen auch die Umsatzsteuervoranmeldung. Es gibt keinen Schalter, den man während der Elternzeit umlegt. Man kann höchstens selbst entscheiden, weniger zu arbeiten, muss aber die Buchhaltung trotzdem weiterführen.
Mein Fazit
Für mich als Kleinunternehmerin mit einem festen Job daneben heißt das konkret: Arbeitgeber informieren und die vier Wochen abwarten, Stunden ehrlich tracken, die 32-Stunden-Grenze im Monatsschnitt einhalten und die laufenden Pflichten beim Finanzamt nicht vergessen. Wer komplett selbstständig ist, spart sich den ersten Schritt, trägt dafür aber das komplette Risiko ohne Kündigungsschutz allein.
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Keine verbindliche Rechts- oder Steuerberatung. Bei individuellen Fragen wende dich an deine Elterngeldstelle, deinen Arbeitgeber oder einen Anwalt.
Quellen (Recherche 18.09.2026):
- § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit
- Existenzgründungsportal des BMWK – Selbständig während Elternzeit
- Familienportal des Bundes – Teilzeit während der Elternzeit
- Elterngeld Zentrum – Hinzuverdienst als Selbstständiger, 32-Stunden-Grenze
- Kontist – Elternzeit für Selbstständige
- elterngeld.de – Selbstständig in der Elternzeit
- sevdesk – Mutterschutz bei Selbstständigen
- gruenderlexikon.de – Kleinunternehmer in der Elternzeit
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